Alles, was Sie zur atypischen Netznutzung wissen müssen: Von den Voraussetzungen über geeignete Maßnahmen bis zur Antragstellung.
Umfassende Erklärung der Atypik
Konkrete Rechenbeispiele für verschiedene Unternehmen
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag beim Netzbetreiber

Die Energiewende belastet das Stromnetz in Deutschland. Um die Netze zu stabilisieren, entstehen hohe Kosten für den Ausbau und Betrieb – die sogenannten Netzentgelte. Für viele Unternehmen machen sie rund 30 % der Stromrechnung aus und sind damit ein wesentlicher Kostenfaktor.
Die Stromnetzentgeltverordnung (§19 StromNEV) schafft einen Ausnahmetatbestand: Betriebe, die ihre Lastspitzen aus den sogenannten Hochlastzeitfenstern verlagern, können deutlich geringere Netzentgelte zahlen. Damit wird das Netz in kritischen Phasen entlastet – und Unternehmen profitieren finanziell.
Damit Unternehmen von der atypischen Netznutzung profitieren, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
Unternehmen können die atypische Netznutzung auf verschiedene Weise realisieren:
Die atypische Netznutzung muss beim zuständigen Netzbetreiber beantragt werden. Wichtige Frist: 30. September für das laufende Kalenderjahr. Grundlage ist eine detaillierte Lastganganalyse, die die relevanten Kriterien nachweist.
Im Whitepaper erhalten Sie eine umfassende Einführung in die atypische Netznutzung, konkrete Rechenbeispiele und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag beim Netzbetreiber.
Alles, was Sie zur atypischen Netznutzung wissen müssen: Von den Voraussetzungen über geeignete Maßnahmen bis zur Antragstellung.