Netzentgelte senken mit atypischer Netznutzung

Alles, was Sie zur atypischen Netznutzung wissen müssen: Von den Voraussetzungen über geeignete Maßnahmen bis zur Antragstellung.

circle-icon

Umfassende Erklärung der Atypik

circle-icon

Konkrete Rechenbeispiele für verschiedene Unternehmen

circle-icon

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag beim Netzbetreiber

Über enerkii

Wir entwickeln und setzen Energiekonzepte für Industrie- und Gewerbekunden um. Dabei kombinieren wir lokale Anlagen (Speicher + PV) mit individuellen Beschaffungsstrategien, um Ihre Stromkosten auf ein Minimum zu reduzieren.

Einsparpotenzial prüfen

Hintergrund

Die Energiewende belastet das Stromnetz in Deutschland. Um die Netze zu stabilisieren, entstehen hohe Kosten für den Ausbau und Betrieb – die sogenannten Netzentgelte. Für viele Unternehmen machen sie rund 30 % der Stromrechnung aus und sind damit ein wesentlicher Kostenfaktor.

Was ist atypische Netznutzung?

Die Stromnetzentgeltverordnung (§19 StromNEV) schafft einen Ausnahmetatbestand: Betriebe, die ihre Lastspitzen aus den sogenannten Hochlastzeitfenstern verlagern, können deutlich geringere Netzentgelte zahlen. Damit wird das Netz in kritischen Phasen entlastet – und Unternehmen profitieren finanziell.

Einsparpotenzial

  • Reduktion der Netzentgelte um bis zu 80 % möglich
  • Typische Einsparungen von 20–30 % der gesamten Stromkosten
  • Praxisbeispiele zeigen jährliche Entlastungen im fünfstelligen Euro-Bereich

Voraussetzungen

Damit Unternehmen von der atypischen Netznutzung profitieren, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestlastreduzierung während der Hochlastzeiten
  • Relative Entlastung je nach Spannungsebene (5–30 %)
  • Bagatellgrenze: mindestens 500 € jährliche Einsparung

Wege zur Umsetzung

Unternehmen können die atypische Netznutzung auf verschiedene Weise realisieren:

  • Prozessoptimierung und Lastverschiebung
  • Lastabwurf einzelner Verbraucher
  • Einsatz von Batteriespeichern für planbare Lastglättung

Antragstellung

Die atypische Netznutzung muss beim zuständigen Netzbetreiber beantragt werden. Wichtige Frist: 30. September für das laufende Kalenderjahr. Grundlage ist eine detaillierte Lastganganalyse, die die relevanten Kriterien nachweist.

Ihr nächster Schritt

Im Whitepaper erhalten Sie eine umfassende Einführung in die atypische Netznutzung, konkrete Rechenbeispiele und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antrag beim Netzbetreiber.

Netzentgelte senken mit atypischer Netznutzung

Alles, was Sie zur atypischen Netznutzung wissen müssen: Von den Voraussetzungen über geeignete Maßnahmen bis zur Antragstellung.

Danke!

Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns in Kürze bei Ihnen.
Oops! Something went wrong while submitting the form.