Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Die registrierende Leistungsmessung (RLM), auch registrierende Lastgangsmessung, beschreibt eine zeitlich präzise Messung der Entnahme von Strom oder Gas aus dem Netz. Die Messung wird viertelstündlich (Strom) bzw. stündlich (Gas) durch einen Messstellenbetreiber vorgenommen. In Deutschland fallen Kunden ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh (Strom) bzw. 1,5 GWh (Gas) in die RLM. Die zeitgenaue Messung ist insbesondere relevant für die Ermittlung von Lastspitzen und damit der Berechnung von Netzentgelten.
Das Konzept der RLM wird künftig auch für kleinere Verbraucher relevant. Im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (MsbG) wird für Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh sowie für kleinere Gewerbebetriebe ein Smart Meter eingeführt. Dieses intelligente Messsystem erfasst den Stromverbrauch ebenfalls in kurzen Intervallen (in der Regel viertelstündlich) und übermittelt die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber. Während die RLM-Messung hauptsächlich zur Ermittlung von Netzentgelten für Großverbraucher dient, soll das Smart Meter bei kleineren Verbrauchern vor allem für Transparenz sorgen und die Basis für dynamische Stromtarife schaffen. Dadurch können auch sie ihren Verbrauch optimieren und so zur Stabilisierung der Stromnetze beitragen.
Berechnung
Die RLM erfasst einen Leistungsmittelwert. Das heißt, es wird die durchschnittliche Leistung über einen gegeben Zeitraum erfasst.
- Beispiel Strom: Die Messung erfolgt alle 15 Minuten. Der Stromzähler steht um 10:00 auf 100,000 kWh und um 10:15 auf 100,100 kWh. In 15 Minuten wurden also 100 kWh verbraucht. Auf 15 Minuten ergibt das einen durchschnittlichen Leistungswert von 400 kW (100 * 60 / 15).
- Beispiel Gas: Die Messung erfolgt stündlich. Der Gaszähler steht um 11:00 auf 100,000 kWh und um 12:00 auf 100,050 kWh. In einer Stunde wurden also 50 kWh. Da Gas stündlich gemessen wird entfällt der Dreisatz und der Verbrauch von 50 kWh in einer Stunde entsprich einem Leistungsmittelwert von 50 kW.
Anwendungsfälle
Die RLM erlaubt die Erfassung des Energieverbrauchs in Echtzeit und ermöglicht so sowohl dynamische Tarife als auch die effizientere Steuerung des Stromnetzes:
- Dynamische Tarife: Die RLM ermöglicht dynamische Tarife. Bspw. kann Strom so günstiger angeboten werden, wenn gerade besonders viel Leistung aus günstigen Quellen zur Verfügung steht. Verbraucher haben somit einen Anreiz ihre Lasten in Zeiten niedriger Preise zu verschieben.
- Leistungspreise: Des Weiteren können Energieversorgung mit der RLM Verbraucher nach Ihrer tatsächlich genutzten Leistung abrechnen. Kunden zahlen dann eine Gebühr, die sich nach der höchsten gemessenen Leistung in einem gewissen Zeitraum richtet. Dadurch haben Verbraucher einen Anreiz ihre Lastspitzen gering zu halten und so das Netz zu entlasten.
- Netzbetrieb: Durch Echtzeitdaten zum Verbrauch können Netzbetreiber besser einschätzen, ob ein Ungleichgewicht im Netz droht und dieses frühzeitig ausgleichen.
In der Praxis
- Privathaushalte: In Deutschland kommt die zeitgenaue Erfassung von Strom- und Gasverbrauch aktuell hauptsächlich bei großen Verbrauchern zum Einsatz, da digitale Stromzähler mit Onlinefunktionalität (Smart Meter) bisher nur in wenigen Haushalten installiert sind. Es gibt eine schrittweise Einbaupflicht, die sowohl Privathaushalte betrifft, die einen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh oder eine PV-Anlage mit mehr als 7 kWp haben. Bis 2032 sollen die meisten Zähler durch moderne Messsysteme ersetzt sein.
- Industrie und Gewerbe: Bei Großverbrauchern wird die RLM in Deutschland eingesetzt, um Anreize für möglichst ausgeglichene Lastprofile zu schaffen. So qualifizieren sich Industriekunden bspw. nur für verschiedene Vergünstigungen, wenn ihre höchste Lastspitze nicht wesentlich von ihrer Durchschnittslast abweichen.