Smart Meter
Bei einem Smart Meter handelt es sich um ein intelligentes Messsystem, das aus zwei Hauptkomponenten besteht:
- Die moderne Messeinrichtung (mME): Dies ist der eigentliche digitale Zähler, der den Stromverbrauch misst und speichert. Er zeigt den aktuellen Verbrauch sowie tages-, wochen-, monats- und jahresgenaue Werte an.
- Das Smart Meter Gateway: Dies ist die Kommunikationseinheit, die den Zähler über eine sichere Datenverbindung (z.B. Mobilfunk oder DSL) mit dem Netzbetreiber, dem Messstellenbetreiber und dem Stromanbieter vernetzt. Das Gateway ist das Herzstück des Systems und gewährleistet, dass die Daten sicher und verschlüsselt übertragen werden.
Zusammen erfassen, verarbeiten und übertragen die Komponenten den Energieverbrauch eines Verbrauchers in Echtzeit.
Datenerfassung mit dem Smart Meter
Ein Smart Meter erfasst im Wesentlichen die gleichen Daten wie ein herkömmlicher Zähler, jedoch in einer wesentlich feineren Granularität. Statt nur den Gesamtverbrauch einmal im Jahr zu messen, erfasst ein Smart Meter den Stromfluss in kurzen Zeitintervallen – meistens in 15-Minuten-Intervallen.
Er erfasst:
- Den genauen Zeitpunkt und die Menge des Stromverbrauchs (kWh)
- Einspeisung aus eigenen Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik)
Persönliche Daten wie Name oder Adresse werden dabei nicht mit übertragen, sondern die Daten sind pseudonymisiert und werden durch das sichere Gateway verschlüsselt.
Vorteile eines Smart Meters
Die Installation eines Smart Meters bietet eine Reihe von Vorteilen, die über die reine Zählerablesung hinausgehen:
- Verbrauchstransparenz und Einsparpotenzial: Durch die detaillierte Erfassung des Verbrauchs können Nutzer ihr eigenes Verbrauchsverhalten besser verstehen, Stromfresser identifizieren und aktiv Energie sparen. Viele Anbieter stellen die Daten über Online-Portale oder Apps zur Verfügung, was die Visualisierung erleichtert.
- Grundlage für dynamische Stromtarife: Ein Smart Meter ist die technologische Voraussetzung, um dynamische Stromtarife zu nutzen. Er ermöglicht die Abrechnung nach stundengenauen Preisen und erlaubt es Verbrauchern, ihren Strom dann zu beziehen, wenn er am günstigsten ist.
- Automatische Zählerablesung: Die manuelle Ablesung des Zählers entfällt, da die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt werden. Das spart Zeit und Aufwand und vermeidet Schätzungen oder Fehler bei der Abrechnung.
- Verbesserung der Netzstabilität: Durch die Echtzeitdaten über Verbrauch und Einspeisung kann der Netzbetreiber die Last im Stromnetz besser steuern, Engpässe erkennen und die Stabilität des Netzes erhöhen. Dies ist entscheidend für die Integration von immer mehr erneuerbaren Energien.
Einbaupflicht
Der Einbau von Smart Metern wird in Deutschland durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (MsbG) geregelt. Es gibt eine schrittweise Einbaupflicht, die sowohl Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe betrifft. Bis 2032 sollen die meisten Zähler durch moderne Messsysteme ersetzt sein.
Die Einbaupflicht gilt für:
- Privathaushalte:
- Mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh.
- Mit einer Photovoltaik-Anlage oder einer anderen Stromerzeugungsanlage von mehr als 7 Kilowattpeak (kWp).
- Gewerbe und Unternehmen:
- Die Pflicht gilt für alle Unternehmen mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh.
- Für Unternehmen mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh pro Jahr besteht die Pflicht bereits seit Längerem in Form der registrierenden Leistungsmessung. RLM-Zähler sind für Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh gesetzlich vorgeschrieben. Diese Zähler messen den Verbrauch nicht nur in Viertelstunden-Intervallen, sondern übermitteln diese Daten kontinuierlich an den Netzbetreiber. Dies ermöglicht eine genaue monatliche Abrechnung basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch und nicht auf einem geschätzten Profil. Die RLM dient vor allem dazu, Lastspitzen zu identifizieren und die Netzentgelte für Großkunden entsprechend zu berechnen.
Der zuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber, der den Einbau des Smart Meters plant und durchführt. Verbraucher, die unter die Pflicht fallen, müssen den Einbau dulden.
Kosten für den Einbau
Die Kosten für den Einbau und den Betrieb eines Smart Meters sind gesetzlich gedeckelt, können aber je nach Einbau- und Verbrauchssituation variieren.
- Gedeckelte Jahreskosten: Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen für den jährlichen Betrieb festgelegt. Für private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh liegt diese Obergrenze bei 40 € pro Jahr. Bei höheren Verbräuchen steigt dieser Wert entsprechend an.
- Kosten für den Einbau: Für den reinen Zähleraustausch fallen in der Regel keine direkten Einbaukosten an, da diese im jährlichen Entgelt enthalten sind.
- Mögliche Zusatzkosten: Teuer kann es werden, wenn für den Einbau bauliche Veränderungen am Zählerschrank oder der Hauselektrik notwendig sind. Dies ist oft bei älteren Gebäuden der Fall, die vor 1965 gebaut wurden. Diese Umbaukosten sind nicht in den gesetzlichen Preisobergrenzen enthalten und müssen vom Eigentümer selbst getragen werden. Sie können unter Umständen mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen.